Das sächsische Wirtschaftsministerium hat am 25. Juni 2025 beschlossen, die Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes vorläufig auszusetzen. Betroffen sind insbesondere die Programme „Soforthilfe-Zuschuss Bund“ und „Überbrückungshilfe“. Hintergrund ist die Sorge um wirtschaftliche Härten für Unternehmen, die sich durch die Rückforderungen in ihrer Existenz bedroht sehen. Bis zur Klärung offener Fragen werden keine neuen Rückforderungen oder Mahnungen ausgesprochen. Mehr dazu hier.
