Stellungnahme des BDS Sachsen zu SAB-Mikrodarlehen

Anke BöhmAktuelles, in eigener Sache, Mitglieder

Seit 25.01.2024 können bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) Mikrodarlehen beantragt werden. Die Mikrodarlehen zielen zum einen darauf ab, die Gründung einer nachhaltigen selbstständigen oder freiberuflichen Existenz zu unterstützen. Zum anderen sollen sie bestehende junge Unternehmen oder freiberufliche Existenzen festigen. Möglich sind zinsverbilligte Darlehen von bis zu 30.000 Euro aus Haushaltsmitteln des Freistaates für Existenzgründungsvorhaben in Sachsen. Die Laufzeit der Darlehen beträgt maximal sechs Jahre, davon ein Jahr tilgungsfrei. Mehr dazu hier.

Allerdings dürfen Gründer vor Antragstellung und Genehmigung eines vorzeitigen Beginns keine Anträge auf Gewerbegenehmigung oder Mietverträge unterschrieben oder gestellt haben. Frank Bösemüller, Landesvorsitzender des BDS Sachsen e.V., hat sich diesbezüglich an die SAB gewandt, da er diese Forderung als nicht sinnvoll erachtet: Ohne eine gesicherte Immobilie können keine gesicherten Aufwendungen kalkuliert werden und ebenso ist es nicht möglich, eine genaue Konzeption des Geschäftes zu erstellen. Es ist nicht egal, ob in einer Gastwirtschaft 40 oder 80 Plätze möglich sind. Darüber hinaus ist es z.B. in Dresden gerade kaum möglich, einen Gewerberaum anzumieten, ohne eine Gewerbeanmeldung vorgenommen zu haben. Auch aus einem weiteren Gesichtspunkt ist diese Regelung ungeeignet für Existenzgründungen, denn wenn im Rahmen der erfolgreichsten Gründungsmethodik in den USA, dem Lean Founding, ein erster, minimal funktionierender Prototyp auf den Markt gebracht wird, denkt in der Regel noch keiner an eine Finanzrunde, so Bösemüller.